Die Frage entsteht in der Sprechstunde. Die Antwort sollte dort verfügbar sein.
Ein Eingriff wird besprochen, ein OP-Termin vergeben, ein Bett eingeplant. Ob der Fall ambulant abzurechnen ist oder unter eine Hybrid-DRG fällt, wird mitunter erst später im Medizincontrolling geklärt. Dann ist die Behandlung schon organisiert oder sogar abgeschlossen. Die Möglichkeit, von Anfang an einen passenden Ablauf zu wählen, ist vertan.
Der Fallkompass bringt diese Einordnung an den Anfang. Ärztinnen und Ärzte beschreiben Diagnose und geplanten Eingriff in eigenen Worten oder Stichworten. ICD- oder OPS-Codes müssen sie dafür nicht kennen. Medicoda zeigt daraus den Behandlungspfad an. Die Anwendung lässt sich damit nutzen, sobald feststeht, welche Behandlung vorgesehen ist.
Beispiel aus dem Fallkompass: Appendizitis
Die Ärztin oder der Arzt beschreibt die Diagnose in medizinischer Alltagssprache. Bei einer Appendizitis zeigt der Fallkompass beispielsweise, wie die unterschiedlichen Operationsverfahren eingeordnet werden. Die Suche nach passenden ICD- und OPS-Codes entfällt.
- Alter
- ≥ 18 Jahre
- Verweildauer
- 1 Tag
- Pflegegrad
- 0
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Für die Aufnahmeplanung wird damit konkret, dass unterschiedliche Eingriffe bei derselben Diagnose unterschiedlich eingeordnet werden. Ihr Team kann den medizinisch vorgesehenen Eingriff mit dem angezeigten Behandlungspfad zusammenbringen und den weiteren Ablauf darauf abstimmen – bevor OP-Termin und Bett fest eingeplant sind.
Was AOP, Hybrid-DRG und stationär bedeuten
„AOP, Hybrid oder stationär?“ ist die Frage im Alltag. Fachlich liegen darin zwei Entscheidungen: Welche Behandlung braucht der Patient – und nach welchen Regeln wird die Leistung vergütet? Eine Übernachtung beantwortet die zweite Frage noch nicht.
- 01AOP
- Ambulante Operationen und stationsersetzende Leistungen können auch im Krankenhaus erbracht werden. Der Katalog allein entscheidet nicht, ob ein bestimmter Patient ambulant behandelt werden kann. Gesundheitszustand und Versorgung nach dem Eingriff gehören in die ärztliche Beurteilung. AOP-Vertrag, §§ 1–2
- 02Hybrid-DRG
- Hybrid-DRG bezeichnet die sektorengleiche Vergütung bestimmter Leistungen. Sie kann 2026 bei ambulanter wie bei stationärer Durchführung greifen. Ein stationärer Aufenthalt führt deshalb nicht automatisch zur regulären aG-DRG-Vergütung. DKG: Hybrid-DRG 2026
- 03Stationäre Versorgung
- Für die Aufnahme ist der individuelle medizinische Bedarf maßgeblich. Bei einer AOP-Leistung können Kontextfaktoren oder andere fallbezogene Gründe eine stationäre Durchführung begründen. Welches Entgelt greift, muss davon getrennt eingeordnet werden. AOP-Vertrag, § 8
Auch eine Hybrid-Zuordnung lässt sich nicht allein aus dem Vorhandensein eines Eingriffs im Leistungskatalog ableiten. Für die endgültige Abrechnung sind die tatsächlich erbrachten Leistungen und die vollständigen abrechnungsrelevanten Falldaten entscheidend (DKG: Fragen zur Hybrid-DRG-Abrechnung). Der Fallkompass macht die Einordnung schon für die Planung zugänglich; die Abrechnung folgt dem tatsächlichen Fall.
Ambulant im Krankenhaus oder im MVZ?
Ein ambulanter Behandlungspfad wirft die nächste praktische Frage auf: Wo lässt sich die Leistung sinnvoll erbringen? Je nach Eingriff und örtlichem Angebot kommen das ambulante OP-Zentrum des Krankenhauses, ein geeignetes MVZ oder eine Praxis infrage. Die Wahl hängt von medizinischen Anforderungen, Zulassungen, Ausstattung und verfügbaren Kapazitäten ab.
Für einen Klinikverbund kann das bedeuten, einen planbaren Eingriff früh dem passenden ambulanten Angebot zuzuordnen. Auch Krankenhäuser können AOP-Leistungen erbringen und diese gezielt in einen ambulanten Ablauf einplanen. In beiden Fällen hilft es, die Einordnung vor Terminvergabe und Bettenplanung zu kennen. Der Fallkompass liefert hierfür den Behandlungspfad; die konkrete Organisation erfolgt im Haus.
Der medizinische Bedarf bleibt Teil der Aufnahmeentscheidung
Die Diagnose und der geplante Eingriff ermöglichen den Einstieg. Ob der konkrete Patient ambulant versorgt werden kann, beurteilt das behandelnde Team anhand seines Zustands und des notwendigen Behandlungs- und Überwachungsbedarfs. Bei AOP-Leistungen sind auch die Versorgung zu Hause und gegebenenfalls stationär begründende Kontextfaktoren relevant. Der AOP-Vertrag regelt diese Einzelfallprüfung und Dokumentation.
In der Notaufnahme stehen Dringlichkeit und notwendige Akutversorgung zuerst. Sobald der weitere Eingriff oder Behandlungsplan feststeht, kann die Einordnung durch den Fallkompass in die anschließende Aufnahmeplanung einfließen.
Warum eine späte Korrektur teuer werden kann
Die Kosten der stationären Organisation sind angefallen: Bett, Pflege, Verpflegung und zusätzliche Abläufe. Wird erst bei der Abrechnung deutlich, dass die erwartete stationäre Vergütung nicht greift, lässt sich dieser Aufwand nicht zurückholen. Bei einer medizinisch nicht erforderlichen stationären Aufnahme kommt das Risiko einer Beanstandung der Krankenhausbehandlung hinzu.
Eine spätere Kodierprüfung kann vorhandene Sachverhalte korrekt abbilden. Sie kann aber keinen stationären Behandlungsbedarf schaffen, der bei der Aufnahme nicht bestand. Maßgeblich ist, ob das Behandlungsziel eine stationäre Versorgung erforderte (§ 39 SGB V). Deshalb liegt ein wichtiger Teil der Erlössicherung zeitlich vor der Kodierung: beim passenden Versorgungsweg und einer dazu passenden Organisation.
Die frühe Einordnung unterstützt Ihr Haus dabei, ambulante Fälle mit ambulanten Abläufen zu planen und Hybrid-Fälle mit der dafür vorgesehenen Vergütung zu betrachten. Wie sich der wirtschaftliche Nutzen im eigenen Haus auswirkt, lässt sich an geänderten Aufnahmeplanungen, vermiedenen Umplanungen und dem tatsächlichen Ressourcenaufwand beurteilen.
Hybrid-DRG und Kurzzeitfallpauschalen: Was sich 2027 und 2028 ändern soll
Die Zuordnung bleibt auch in den kommenden Jahren eine Aufgabe für die Aufnahmeplanung. Dabei müssen die Regeln für den jeweiligen Behandlungszeitraum zugrunde liegen.
2026: geltende Verträge. Maßgeblich sind der AOP-Vertrag und die Hybrid-DRG-Regelungen für 2026. Die sektorengleiche Hybrid-Vergütung gilt unabhängig von ambulanter oder stationärer Durchführung, wenn der Fall die Voraussetzungen erfüllt. Verträge und Umsetzungshinweise der DKG
2027/2028: Bundestagsbeschluss vom 15. Oktober 2026. Die beschlossene Fassung der Notfallreform sieht für 2027 bei Hybrid-Leistungen eine Unterscheidung nach Übernachtung vor: ohne Übernachtung Vergütung nach der regionalen Euro-Gebührenordnung, mit Übernachtung weiterhin Hybrid-Pauschalen. Für 2028 sieht sie die Streichung des § 115f SGB V im Zusammenhang mit der Einführung von Kurzzeitfallpauschalen vor. Bundestagsbeschluss · Beschlussfassung und Begründung, S. 147–149
Stand dieser Einordnung: 23. Oktober 2026. Die Angaben zu 2027/2028 beschreiben den Bundestagsbeschluss; sie sind keine Abrechnungsgrundlage für Fälle des Jahres 2026. „Kurzliegerpauschalen“ werden in diesem Zusammenhang häufig genannt; der Begriff im Reformtext lautet „Kurzzeitfallpauschalen“.
Für die Organisation im Krankenhaus heißt das: Aufnahmewege und interne Vorgaben müssen mit den jeweiligen Regelungen überprüft werden. Ein einmal festgelegter Ablauf für kurze Aufenthalte reicht auf Dauer nicht aus.
Nach der Aufnahme geht die Fallsteuerung weiter
Der Fallkompass setzt vor der Behandlung an. Während des Aufenthalts unterstützt Medicoda mit fallbegleitender Kodierung bei offenen Dokumentationsfragen und Auffälligkeiten der Verweildauer. Für medizinische Begründungen, Gutachten und Erwiderungen steht das MD-Management mit KI zur Verfügung. So werden die Entscheidungen zu Beginn des Falls und die spätere Bearbeitung an den jeweiligen Arbeitsschritten unterstützt.
Häufige Fragen zum Fallkompass
Was ist der Medicoda Fallkompass?
Der Fallkompass unterstützt die frühe Einordnung von Fällen in den passenden Behandlungspfad. Sie geben Diagnose und geplanten Eingriff als Freitext oder Stichworte ein. Medicoda zeigt darauf basierend den Behandlungspfad im Zusammenhang mit AOP, Hybrid-DRG und stationärer Versorgung an.
Welche Angaben braucht der Fallkompass?
Für die Eingabe genügen Freitext oder Stichworte zu Diagnose und geplantem Eingriff. ICD- oder OPS-Codes müssen die behandelnden Ärzte dafür nicht kennen. So lässt sich die Einordnung bereits in der Sprechstunde oder bei der Aufnahmevorbereitung nutzen.
Muss ein AOP-Fall im MVZ behandelt werden?
Nein. Ambulante Operationen können auch im Krankenhaus stattfinden. Ob Krankenhaus, MVZ oder Praxis geeignet sind, hängt unter anderem vom medizinischen Bedarf, dem Leistungsangebot und den jeweiligen Zulassungen ab.
Ist eine Hybrid-DRG eine ambulante oder stationäre Behandlung?
Hybrid-DRG bezeichnet eine Vergütungsform. Nach den Regeln für 2026 kann sie sowohl bei ambulanter als auch bei stationärer Leistungserbringung greifen. Eine Übernachtung allein macht aus einem Hybrid-Fall deshalb keinen regulär nach aG-DRG vergüteten Fall.
Kann man die Aufnahmeentscheidung allein aus dem geplanten Eingriff ableiten?
Der Eingriff ermöglicht eine frühe Einordnung des Vergütungswegs. Für die konkrete Aufnahmeentscheidung zählen außerdem der Zustand des Patienten, der erforderliche Behandlungs- und Überwachungsbedarf sowie die Versorgung nach dem Eingriff. Diese medizinische Entscheidung trifft das behandelnde Team.
Was ist mit Kurzliegerpauschalen gemeint?
In der aktuellen Reform wird von Kurzzeitfallpauschalen gesprochen. Sie sind für 2028 vorgesehen und betreffen die Vergütung kurzer Krankenhausbehandlungen. Die Reformplanung für kommende Jahre ist von den heute geltenden AOP- und Hybrid-DRG-Regeln zu unterscheiden.